Konventioneller Schlagzugversuch: Unterschied zwischen den Versionen

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#WEITERLEITUNG [[Schlagzugversuch]]
<span style="font-size:1.2em;font-weight:bold;">Konventioneller Schlagzugversuch</span>
 
 
 
Das Ziel des konventionellen Schlagzugversuches nach DIN EN ISO 8256 „Kunststoffe – Bestimmung der Schlagzugzähigkeit“ besteht darin, das Verhalten von [[Prüfkörper]]n unter verhältnismäßig hoher Schlaggeschwindigkeit zu untersuchen und die Zähigkeit bzw. Sprödigkeit von Folien und Elastomeren zu bewerten [1].
 
 
 
Prinzipiell eignet sich der Schlagzugversuch (Verwendung ungekerbter Prüfkörper) besonders für die Untersuchung solcher Werkstoffe, für die die Durchführung von [[Schlagbiegeversuch]]en und [[Kerbschlagbiegeversuch]]en nach [[Charpy, G. A. A.|Charpy]] (Dreipunktbiegeanordnung) aufgrund der Prüfkörperbeschaffenheit (Dicke, Flexibilität) ungeeignet ist. Sehr dünne, z.B. aus Folien hergestellte oder sehr flexible Prüfkörper (Elastomerwerkstoffe), können demzufolge einer Schlagbeanspruchung unterworfen und somit ihre Zähigkeitseigenschaften unter schlagartigen Beanspruchungsbedingungen bewertet werden.
 
 
 
Die Prüfung erfolgt beim Schlagzugversuch mit verhältnismäßig hoher Verformungsgeschwindigkeit. Das Verfahren eignet sich für [[Prüfkörper]], die aus [[Formmasse]]n, Halbzeugen oder Formteilen hergestellt sind und wird zur Produktions- und Qualitätskontrolle genutzt. Mit dem konventionellen Schlagzugversuch ist es außerdem möglich, das mechanische Anisotropieverhalten zu erfassen, indem Prüfkörper in unterschiedlichen Richtungen aus Prüfplatten oder Bauteilen entnommen und geprüft werden.
 
 
 
Für die Durchführung derartiger Experimente werden Pendelschlagwerke verwendet, die mit den für Schlagzugversuche notwendigen Zusatzausrüstungen wie speziellen Pendelhämmer und Einspannvorrichtungen versehen sind (Beispiel Resil Impactor der Fa. Ceast).
 
 
 
[[Datei:RTEmagicC_resil_impactor.jpg.jpg]]
 
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|- valign="top"
 
|width="50px"|'''Bild''':
 
|width="600px" |Pendelschlagwerk Resil Impactor der Fa. Ceast zur Durchführung von Schlag- und Kerbschlagzugversuchen
 
|}
 
 
 
Die Abmessungen der [[Prüfkörper]] zur Bestimmung der Schlagzugzähigkeit betragen: Länge L = 80 mm und Breite W = 10 mm.
 
Die [[Prüfkörper]] zur Bestimmung der Schlagzugzähigkeit sind Schulterstäbe der Länge L = 80, Messlänge l<sub>0</sub> = 30 mm, Stegbreite 10 mm und Schulterbreite 15 mm.
 
 
 
Für die Durchführung von Schlagzugversuchen werden die [[Prüfkörper]] mittels fester Klemmvorrichtung auf der einen Seite und Querjocheinspannung auf der anderen Seite innerhalb der Prüfeinrichtung fixiert. Nach dem Auslösen des Pendelhammers aus seiner Auslenkungsposition werden die [[Prüfkörper]] in Längsrichtung bis zum [[Bruch]] belastet. Im Ergebnis des Experimentes wird die Schlagarbeit E<sub>c</sub> ermittelt und nachfolgend die konventionelle Schlagzugzähigkeit a<sub>tU</sub> bestimmt:
 
{|
 
|-
 
|width="20px"|
 
|width="500px" | <math>a_{tU}\,=\,\frac{E_c}{b\cdot h}</math>
 
|}
 
 
 
 
 
'''Literaturhinweis'''
 
{|
 
|-valign="top"
 
|[1]
 
|DIN EN ISO 8256 (2005-05): Kunststoffe – Bestimmung der Schlagzugzähigkeit
 
|}
 

Aktuelle Version vom 15. August 2017, 13:19 Uhr

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