Farbe: Unterschied zwischen den Versionen

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==Farbe und Farbbeschreibung==
  
 
Der Begriff Farbe wird nach DIN 5033-1 [1] definiert als „''durch das Auge vermittelter Sinneseindruck, durch den sich zwei aneinandergrenzende, strukturlose Teile des Gesichtsfeldes bei einäugiger Betrachtung mit unbewegtem Auge allein unterscheiden lassen''“. Durch die Verknüpfung der Farbe an strukturlose Flächen können keine absolut visuell empfundenen Eigenschaften in einer komplexen Umgebung, z. B. bei unterschiedlichen Beleuchtungssituationen oder durch Beeinflussung von Glanzeffekten (siehe [[Glanz]]), definiert werden. Um diesem Umstand gerecht zu werden, wird der Begriff Farberscheinung eingeführt. Die Farberscheinung beschreibt daher die absolute visuelle Empfindung von Eigenschaften einer Farbe in einem komplexen beleuchteten Umfeld bzw. im gesamten Gesichtsfeld. Damit werden auch Effekte wie Licht-Schatten-Wirkung, [[Glanz]] und Rauheit sowie physische Effekte wie die Adaption (Umstimmung), d. h. die Anpassung des Auges an unterschiedliche Beleuchtungssituationen, zur Bewertung der Farbe mit berücksichtigt. Ein weiterer Begriff in der [[Farbmetrik]] ist der Farbreiz, welcher definiert ist als „''Strahlung, die durch unmittelbare Reizung der Netzhaut eine Farberscheinung hervorruft''“ [1].
 
Der Begriff Farbe wird nach DIN 5033-1 [1] definiert als „''durch das Auge vermittelter Sinneseindruck, durch den sich zwei aneinandergrenzende, strukturlose Teile des Gesichtsfeldes bei einäugiger Betrachtung mit unbewegtem Auge allein unterscheiden lassen''“. Durch die Verknüpfung der Farbe an strukturlose Flächen können keine absolut visuell empfundenen Eigenschaften in einer komplexen Umgebung, z. B. bei unterschiedlichen Beleuchtungssituationen oder durch Beeinflussung von Glanzeffekten (siehe [[Glanz]]), definiert werden. Um diesem Umstand gerecht zu werden, wird der Begriff Farberscheinung eingeführt. Die Farberscheinung beschreibt daher die absolute visuelle Empfindung von Eigenschaften einer Farbe in einem komplexen beleuchteten Umfeld bzw. im gesamten Gesichtsfeld. Damit werden auch Effekte wie Licht-Schatten-Wirkung, [[Glanz]] und Rauheit sowie physische Effekte wie die Adaption (Umstimmung), d. h. die Anpassung des Auges an unterschiedliche Beleuchtungssituationen, zur Bewertung der Farbe mit berücksichtigt. Ein weiterer Begriff in der [[Farbmetrik]] ist der Farbreiz, welcher definiert ist als „''Strahlung, die durch unmittelbare Reizung der Netzhaut eine Farberscheinung hervorruft''“ [1].
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==Buntton und Buntheit==
  
 
Die Definition des Begriffs Farbe schließt auch weiße, schwarze bzw. graue Flächen mit ein, was allerdings nicht mit dem üblichen Sprachgebrauch einhergeht, weshalb diese Gruppe mit Unbunt bezeichnet wird. Eine weitere Abgrenzung wird durch die Begriffe Buntton und Buntheit erhalten. Der Buntton beschreibt die empfundene (und im Sprachgebrauch verankerte) Eigenschaft einer Farbe, z. B. Rot, Blau oder Grün. Die Buntheit berücksichtigt die Stärke bzw. die relative Farbwirkung im Verhältnis zu einem Referenz-weiß, d. h. ob eine ebenmerkliche Spur (Farbstich) oder ein (durch die Natur unseres Farbensehens bedingter) Höchstwert vorliegt. Ausgehend von diesen Definitionen, müsste konsequenterweise von Buntfernsehen, von der Buntphotographie oder vom Buntdruck gesprochen werden [2]. In der Vergangenheit wurde für die Unterscheidung von unbunten und bunten Farben der Begriff Farbton verwendet, wobei im Sinne der Wortfestlegung und aktuellen Normung der Begriff Buntton zu verwenden ist [1].
 
Die Definition des Begriffs Farbe schließt auch weiße, schwarze bzw. graue Flächen mit ein, was allerdings nicht mit dem üblichen Sprachgebrauch einhergeht, weshalb diese Gruppe mit Unbunt bezeichnet wird. Eine weitere Abgrenzung wird durch die Begriffe Buntton und Buntheit erhalten. Der Buntton beschreibt die empfundene (und im Sprachgebrauch verankerte) Eigenschaft einer Farbe, z. B. Rot, Blau oder Grün. Die Buntheit berücksichtigt die Stärke bzw. die relative Farbwirkung im Verhältnis zu einem Referenz-weiß, d. h. ob eine ebenmerkliche Spur (Farbstich) oder ein (durch die Natur unseres Farbensehens bedingter) Höchstwert vorliegt. Ausgehend von diesen Definitionen, müsste konsequenterweise von Buntfernsehen, von der Buntphotographie oder vom Buntdruck gesprochen werden [2]. In der Vergangenheit wurde für die Unterscheidung von unbunten und bunten Farben der Begriff Farbton verwendet, wobei im Sinne der Wortfestlegung und aktuellen Normung der Begriff Buntton zu verwenden ist [1].
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==Siehe auch==
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*[[Farbabstand]]
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*[[Farbeindringprüfung von Lasersinterbauteilen]]
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*[[Farbmessung]]
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*[[Farbmetrik]]
  
  
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|DIN 5033-1 (2016-11): Farbmessung – Teil 1: Grundbegriffe der Farbmetrik (Entwurf)
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|DIN 5033-1 (2017-10): Farbmessung – Teil 1: Grundbegriffe der Farbmetrik
 
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|Richter, M.: Einführung in die Farbmetrik. Walter de Gruyter, Berlin, New York (1981)
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|Richter, M.: Einführung in die Farbmetrik. Walter de Gruyter, Berlin, New York (1981) (ISBN 978-3-1100-8209-8)
 
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[[Kategorie:Farbe und Glanz]]
 
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[[Kategorie:Oberflächenprüftechnik]]
 
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Aktuelle Version vom 21. Oktober 2024, 11:24 Uhr

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Farbe

Farbe und Farbbeschreibung

Der Begriff Farbe wird nach DIN 5033-1 [1] definiert als „durch das Auge vermittelter Sinneseindruck, durch den sich zwei aneinandergrenzende, strukturlose Teile des Gesichtsfeldes bei einäugiger Betrachtung mit unbewegtem Auge allein unterscheiden lassen“. Durch die Verknüpfung der Farbe an strukturlose Flächen können keine absolut visuell empfundenen Eigenschaften in einer komplexen Umgebung, z. B. bei unterschiedlichen Beleuchtungssituationen oder durch Beeinflussung von Glanzeffekten (siehe Glanz), definiert werden. Um diesem Umstand gerecht zu werden, wird der Begriff Farberscheinung eingeführt. Die Farberscheinung beschreibt daher die absolute visuelle Empfindung von Eigenschaften einer Farbe in einem komplexen beleuchteten Umfeld bzw. im gesamten Gesichtsfeld. Damit werden auch Effekte wie Licht-Schatten-Wirkung, Glanz und Rauheit sowie physische Effekte wie die Adaption (Umstimmung), d. h. die Anpassung des Auges an unterschiedliche Beleuchtungssituationen, zur Bewertung der Farbe mit berücksichtigt. Ein weiterer Begriff in der Farbmetrik ist der Farbreiz, welcher definiert ist als „Strahlung, die durch unmittelbare Reizung der Netzhaut eine Farberscheinung hervorruft“ [1].

Buntton und Buntheit

Die Definition des Begriffs Farbe schließt auch weiße, schwarze bzw. graue Flächen mit ein, was allerdings nicht mit dem üblichen Sprachgebrauch einhergeht, weshalb diese Gruppe mit Unbunt bezeichnet wird. Eine weitere Abgrenzung wird durch die Begriffe Buntton und Buntheit erhalten. Der Buntton beschreibt die empfundene (und im Sprachgebrauch verankerte) Eigenschaft einer Farbe, z. B. Rot, Blau oder Grün. Die Buntheit berücksichtigt die Stärke bzw. die relative Farbwirkung im Verhältnis zu einem Referenz-weiß, d. h. ob eine ebenmerkliche Spur (Farbstich) oder ein (durch die Natur unseres Farbensehens bedingter) Höchstwert vorliegt. Ausgehend von diesen Definitionen, müsste konsequenterweise von Buntfernsehen, von der Buntphotographie oder vom Buntdruck gesprochen werden [2]. In der Vergangenheit wurde für die Unterscheidung von unbunten und bunten Farben der Begriff Farbton verwendet, wobei im Sinne der Wortfestlegung und aktuellen Normung der Begriff Buntton zu verwenden ist [1].

Siehe auch


Literaturhinweise

[1] DIN 5033-1 (2017-10): Farbmessung – Teil 1: Grundbegriffe der Farbmetrik
[2] Richter, M.: Einführung in die Farbmetrik. Walter de Gruyter, Berlin, New York (1981) (ISBN 978-3-1100-8209-8)