Messmittelüberwachung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lexikon der Kunststoffprüfung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 46: Zeile 46:
 
|-valign="top"
 
|-valign="top"
 
|[2]
 
|[2]
|DIN EN ISO/IEC 17025 (2017-02): Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (Normentwurf)
+
|DIN EN ISO/IEC 17025 (2018-03): Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
 
|-valign="top"
 
|-valign="top"
 
|[3]
 
|[3]

Version vom 16. Februar 2018, 15:31 Uhr

Ein Service der
Logo psm.jpg
Polymer Service GmbH Merseburg
Tel.: +49 3461 30889-50
E-Mail: info@psm-merseburg.de
Web: https://www.psm-merseburg.de
Unser Weiterbildungsangebot:
https://www.psm-merseburg.de/weiterbildung
PSM bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Polymer Service Merseburg

Messmittelüberwachung

Allgemeines

Qualitätsmanagementsysteme wie die DIN EN ISO 9001 [1] oder DIN EN ISO 17025 [2] erfordern die regelmäßigen Überwachung der qualitätsrelevanten Prüf- und Messmittel, die im Produktionsprozess oder im Laborbetrieb eingesetzt werden.

Messmittel

Unter einem Messmittel versteht man Messgeräte oder Messeinrichtungen, Normale sowie Referenzmaterialien oder anderweitige Hilfsmittel (Anleitungen, Dokumente, Software), die zur Durchführung von Messaufgaben in der analogen oder inkrementalen (digitalen) Messtechnik erforderlich sind [3, 4]. Messgeräte, die zur Kalibrierung, Justierung, zum Eichen und zur Prüfung genutzt werden, sind in diesem Sinne ebenfalls Messmittel, deren Qualität durch eine regelmäßige Messmittelüberwachung sichergestellt werden muss [5].

Prüfmittel

Werden Messmittel für Prüfzwecke eingesetzt, dann bezeichnet man sie als Prüfmittel, die ebenfalls einer regelmäßigen Überwachung unterliegen. Prüfmittel sind somit in der Messtechnik technische Mittel zur Prüfung von Produkten. Sie werden im Produktionsprozess oder im Laborbetrieb zur Sicherstellung der Produkt- oder Prüfungsqualität eingesetzt und lassen sich in Messgeräte, Lehren und Hilfsmittel unterteilen. Die notwendige Überwachung, die die Deutsche Gesellschaft für Qualität (DGQ) als Gesamtheit der Tätigkeiten der Kalibrierung, Justierung, Eichung sowie Instandhaltung von Prüfmitteln und Prüfhilfsmitteln definiert [6], kann durch eine Fremdüberwachung oder Eigenüberwachung realisiert werden.

Überwachung eines Messschiebers

Durchgeführt wird diese Überwachung am Beispiel eines Messschiebers (Bild 1a) z. B. durch den Vergleich mit einem Endmaßsatz (Bild 1b) oder durch Ermitteln eines Messwertes mit einem Messgerät höherer Genauigkeit (siehe: Genauigkeitsklasse). Dazu werden die kalibrierten Endmaße mit dem Messschieber vermessen und die ermittelten Werte im Vergleich zu den Endmaßangaben tabelliert. Ermittelte Abweichungen werden auf den zugehörigen Kalibrierscheinen (bei externer Kalibrierung) oder in Qualitätsregelkarten (bei interner Kalibrierung) z. B. durch die Angabe der Messunsicherheit oder die Genauigkeitsklasse des kalibrierten Gerätes dokumentiert. Die Entscheidungskriterien für die jeweilige Kalibriertoleranz und das einzuhaltene Prüfintervall hängt vom der Einsatzort des Prüfmittels und dessen Einsatzhäufigkeit ab, wobei das Risiko, das von einer fehlerhaften Prüfung mit diesem Prüfmittel ausgehen kann, immer betrachtet werden muss.

Messmittelueberwachung1.jpg

Bild 1: Digitaler Messschieber 500-161-20 a) und Satz von Parallelendmaßen b) von Mitutoyo

Mess- oder Prüfmittelmanagement

Demzufolge muss die Organisation geeignete Prozesse (Mess- oder Prüfmittelmanagement) einführen, damit die Überwachungen und Messungen in angemessener Weise durchgeführt werden können. Das bedeutet, dass die verwendeten Messmittel entsprechend der Regelungen des Managementsystems folgendem Reglement unterworfen sind, d. h. die Messmittel sind:

  • in festgelegten Abständen (Nutzer- oder Kalibierschein bedingt) zu kalibrieren und verifizieren,
  • bei der Kalibrierung auf internationale Normale zurückzuführen (Kalibrierkette),
  • über die Rahmenbedingungen (Messgeräte, Temperatur u. a.) der Kalibrierung sind Aufzeichnungen zu erstellen,
  • in geeigneter Weise zu justieren, falls die Notwendigkeit besteht,
  • mit dem jeweiligen Kalibrierstatus entsprechend der Freigabekriterien zu kennzeichnen (kalibriert oder nicht kalibriert),
  • gegen Verstellung zu sichern, die die Kalibrierung ungültig machen würde,
  • vor Beschädigung und Beeinträchtigung während der Handhabung, Instandhaltung und Lagerung zu schützten.

Bei Fremdkalibrierung im Auftrag zur Messmittelüberwachung müssen die durchführenden Institutionen eine Akkreditierung für die betroffenen Geräteklassen durch den DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH, Berlin) nachweisen können. Bei der möglichen Eigenkalibrierung z. B. ein Prüflabor müssen zertifizierte Prüfmittel, die wiederum mit national anerkannten Normalen oder Standards kalibriert wurden, zur Verfügung stehen, um die Rückführbarkeit der Kalibrierung zu gewährleisten.


Literaturhinweise

[1] DIN EN ISO 9001 (2015-11): Qualitätsmanagementsysteme − Anforderungen
[2] DIN EN ISO/IEC 17025 (2018-03): Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien
[3] DIN 1319-1 (1995-01): Grundlagen der Messtechnik – Teil 1: Grundbegriffe.
[4] DIN 1319-2 (2005-10): Grundlagen der Messtechnik – Teil 2: Begriffe für Messmittel
[5] DIN 32937 (2017-08): Mess- und Prüfmittelüberwachung – Planen, Verwalten und Einsetzen von Mess- und Prüfmitteln (Normentwurf)
[6] DGQ-Schrift 11-04, S. 136, Nr. 2.5.9