Justierung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lexikon der Kunststoffprüfung
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Unter dem Begriff "Justierung", also der Tätigkeit "Justieren" versteht man das Einstellen oder Abgleichen eines Messgerätes, um systematische Messabweichungen soweit zu beseitigen, wie es für die vorgesehene Anwendung erforderlich ist. Die Justierung erfordert einen fachmännischen Eingriff, der das Messgerät bleibend verändert. Sie hat das Ziel, minimale Messunsicherheiten zu gewährleisten.
 
 
 
Beim Justieren wird der Messwert eines Messgerätes auf den bekannten Wert eines verwendeten Messobjektes eingestellt (z.B. durch Vergleich mit einem Normal oder Etalon). Dabei ist das Messgerät unter vorgeschriebenen oder vereinbarten Referenzbedingungen zu betreiben (äußere Bedingungen wie Temperatur, Feuchte, Lage, Ort usw.).
 
 
 
Nach jeder Justierung muss eine erneute Kalibrierung stattfinden, weil durch Veränderungen am Messgerät eine vorher durchgeführte Kalibrierung hinfällig wird.
 
Die Justierung unterscheidet sich von der Kalibrierung dadurch, dass letztere ohne Eingriff in das Messgerät stattfindet.
 
In akkreditierten Prüflaboratorien ist im Rahmen der Messmittelüberwachung die Verwendung von kalibrierten Messgeräten vorgeschrieben. Wenn die Kalibrierung durch eine autorisierte Prüfstelle (Landeseichamt, Physikalisch-Technische Bundesanstalt) durchgeführt wird, gilt das Messgerät als kalibriert oder geeicht.
 
 
 
Beispiel : Justieren einer Waage auf „0“ durch Eingriff in die Mechanik
 
 
 
 
 
 
 
'''Literaturhinweis'''
 
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|DIN 1319:
 
|Grundlagen der Messtechnik
 
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|Teil 1: Grundbegriffe (1995)
 
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|
 
|Teil 2: Begriffe für Messmittel (2005)
 
|-
 
|
 
|Teil 3: Auswertung von Messungen einer einzelnen Messgröße, Messunsicherheit (1996)
 
|-
 
|
 
|Teil 4: Auswertung von Messungen, Messunsicherheit (1999)
 
|-
 
|}
 

Aktuelle Version vom 19. Dezember 2012, 12:49 Uhr

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