Bildgebende Ultraschallprüfung
Bildgebende Ultraschallprüfung
Die bildgebende Ultraschallprüfung entspricht der Darstellung von Amplitude oder Signallaufzeit des Ultraschallssignals als Funktion des Orts und/oder der Zeit. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des Ultraschallprüfkopfes z.B. in der Squirter- oder Tauchbadprüfung oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.
Die eigentliche „Bildgebende Ultraschallprüfung“ ist also durch die graphische 2d- oder 3d-Darstellung des Ultraschallsignals gekennzeichnet. Man unterscheidet dabei zwischen
HF-Bild, A-Bild, B-Bild, C-Bild, D-Bild
sowie einigen weiteren Darstellungsarten, die für spezielle Fälle entwickelt wurden.