Akkreditierung und Zertifizierung

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Akkreditierung und Zertifizierung

Allgemeines

Akkreditierung

Die Akkreditierung durch eine unabhängige Organisation, d. h. eine Akkreditierungsstelle (DAkkS), bedeutet die formelle Anerkennung der Kompetenz einer Einrichtung (Konformitätsbewertungsstelle) bestimmte festgelegte Aufgaben (Konformitätsbewertungsaufgaben) normenkonform durchzuführen [1, 2]. Derartige Konformitätsbewertungsstellen, die Zertifizierungen vornehmen, sind Organisationen, die Konformitätsbewertungen als Dienstleistung, wie Prüfung [3], Inspektion [4] und Zertifizierung von Managementsystemen [5, 6] sowie von Personen [7, 8] oder Produkten [9] anbieten und durchführen.

Zertifizierung

Zertifizierung entspricht einer Maßnahme durch einen unparteiischen Dritten (Zertifizierungsstelle), die aufzeigt, dass ein angemessenes Vertrauen besteht, dass ein ordnungsgemäßes Erzeugnis bzw. Dienstleistung erbracht wird oder ein funktionsfähiges Managementsystem existiert und dieses sich in Übereinstimmung (Konformität) mit einer bestimmten Norm befinden. Die Zertifizierung ist somit ein Teilprozess der Konformitätsbewertung, wobei der Zeitrahmen der Zertifizierung von der unabhängigen Zertifizierungsstelle (TÜV, DEKRA, DAkkS) zumeist zeitlich befristet wird (z. B. 5 Jahre) und in regelmäßigen Abständen die Aufrechterhaltung durch Audits (Überprüfungen) überwacht wird.

Beispiele für Akkreditierungen

  • Eine Zertifizierungsstelle wird dann akkreditiert, wenn eine unabhängige Akkreditierungsstelle formell bestätigt, dass die Zertifizierungsstelle z. B. die in der Norm DIN EN ISO/IEC 17021 [6] aufgeführten Voraussetzungen zur Bewertungen von Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001 [5] oder Umweltmanagementsystemen nach DIN EN ISO 14001 [10] sowie von Produkten [9] oder Personen [8] erfüllt.
  • Ein Prüf- oder Kalibrierlaboratorium wird dann akkreditiert, wenn es z. B. die Anforderungen der Norm DIN EN ISO/IEC 17025 [3] erfüllt. Dabei wird das Labor durch eine Expertengruppe einer unabhängigen Akkreditierungsstelle (Systemauditor und Fachgutachter), die wiederum die Norm DIN EN ISO/IEC 17011 [1] erfüllt, begutachtet und zyklisch überwacht.
  • Eine Konformitätsbewertungsstelle wird akkreditiert, wenn sie den Anforderungen z. B. der Norm DIN EN ISO/IEC 17021 [6] entspricht.

Der Deutsche Akkreditierungsrat (DAR) war die ehemalige deutsche Dachorganisation der Akkreditierungsstellen. Das Ziel des DAR war die Schaffung eines transparenten, einheitlichen und international anerkannten Akkreditierungssystems in Deutschland für den gesetzlich geregelten als auch den gesetzlich nicht geregelten Bereich. Daraus ergaben sich folgende Hauptaufgaben des DAR:

  • Dokumentation, Erfassung der deutschen Akkreditier- und Anerkennungsstellen von Prüflaboratorien, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen, gegenseitige Information sowie Führen einer zentralen Akkreditierungs- und Anerkennungsdatenbank
  • Erstellung eines Rahmens für das deutsche Akkreditierungswesens (Regelung der Zusammenarbeit, Aufstellen einheitlicher Regeln für Urkunden, Logo und Gutachterschulungen)
  • Förderung der internationalen Zusammenarbeit durch Mitarbeit in internationalen Gremien und Organisationen auf dem Gebiet des Akkreditierungswesens

Die Geschäftsstelle des DAR war bei der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin. Die Akkreditierungsstellen waren im DAR wie folgt aufgegliedert:

  • Deutsche Akkreditierungsstelle Chemie GmbH (DACH)
  • Deutscher Kalibrierdienst (DKD)
  • Deutsches Akkreditierungssystem Prüfwesen GmbH (DAP)
  • Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (TGA)

Für Prüflaboratorien, wie z. B. das Labor „Mechanische Prüfung von Kunststoffen – MPK“ der Polymer Service GmbH Merseburg war von 1991 bis 2010 das Deutsche Akkreditierungssystem Prüfwesen – DAP verantwortlich (Bild 1).

Akkreditierung1.jpg

Bild 1: Akkreditierungssymbol des DAP für das Prüflabor MPK

Im Zuge der europäischen Verordnung (EG) Nr. 765/2008 (Artikel 4 Absatz 1) [11] mussten alle EU-Mitgliedstaaten ab 1. Januar 2010 eine einzige nationale Akkreditierungsstelle benennen oder gründen. Die oben aufgeführten Vorgängergesellschaften für bestimmte Akkreditierungsgebiete inklusive der Dachorganisation DAR fusionierten somit zur einzigen Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS). In einer Übergangsfrist behielten alle bis zum 31. Dezember 2009 unter dem Dach des DAR erteilten Akkreditierungen ihre Gültigkeit, sofern die akkreditierten Stellen weiterhin ohne Beanstandungen überwacht wurden. Die Pflichten zur Überwachung gingen nach §13 Abs. 1 des AkkStelleG auf die DAkkS über. Die DAkkS selbst ist eine privatwirtschaftliche Organisation die beliehene hoheitliche Aufgaben wahrnimmt. Bei Tätigkeiten der hoheitlichen Akkreditierung unterliegt die DAkkS dem deutschen Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und weiteren verwaltungsrechtlichen Vorgaben. Ab 2010 verliehene Akkreditierungen werden nur noch durch den DAkkS vergeben und weisen beispielshaft das folgende Symbol für das Prüflabor MPK (Bild 2) auf. Weiterführende Informationen sind in [2] zu finden.

Akkreditierung2.jpg

Bild 2: Akkreditierungssymbol der DAkkS für das Prüflabor MPK

Literaturhinweise

[1] DIN EN ISO/IEC 17011 (2016-09): Konformitätsbewertung − Allgemeine Anforderungen an Akkreditierungsstellen, die Konformitätsbewertungsstellen akkreditieren (Normentwurf)
[2] http://www.dakks.de
[3] DIN EN ISO/IEC 17025 (2017-02): Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf- und Kalibrierlaboratorien (Berichtigung 2: 2007-05) (Normentwurf)
[4] DIN EN ISO/IEC 17020 (2012-07): Konformitätsbewertung − Anforderungen an den Betrieb verschiedener Typen von Stellen, die Inspektionen durchführen
[5] DIN EN ISO 9001 (2015-11): Qualitätsmanagementsysteme − Anforderungen
[6] DIN EN ISO/IEC 17021 (2015-11): Konformitätsbewertung − Anforderungen an Stellen, die Managementsysteme auditieren und zertifizieren – Teil 1: Anforderungen
[7] DIN EN ISO 9712 (2012-12): Zerstörungsfreie Prüfung − Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung (Beiblatt 1: Empfehlungen zur Anwendung (2014-05))
[8] DIN EN ISO/IEC 17024 (2012-11): Konformitätsbewertung − Allgemeine Anforderungen an Stellen, die Personen zertifizieren
[9] DIN EN ISO/IEC 17065 (2013-01): Konformitätsbewertung − Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren
[10] DIN EN ISO 14001 (2015-11): Umweltmanagementsysteme − Anforderungen mit Anleitung zur Anwendung (Berichtigung 1: 2016-03)
[11] Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2625)