Bildgebende Ultraschallprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lexikon der Kunststoffprüfung
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Die Bildgebende Ultraschallprüfung umfasst prinzipiell alle graphischen Darstellungsweisen der Amplitude in Abhängigkeit von der Zeit oder dem Ort. Sie reicht von der einfachen [[HF-Bild]]-Darstellung mittels eines einfachen Oszillographen über das [[A-Bild]] bis hin zum 4d-Bild. Die Ultraschallbilder unterscheiden sich je nach Darstellung in ihrem Aussagegehalt. Dabei kommt dem A-Bild (weniger dem HF-Bild) aufgrund seiner verhältnismäßig leicht zu interpretierenden Darstellung eine besondere Bedeutung zu. Deswegen ist es nicht üblich, diese seit den Anfängen der Ultraschallprüfung bestehende Darstellung von Ultraschallsignalen der Bildgebenden Ultraschallprüfung zuzurechen. Außerdem wird die Ultraschallprüfung aus physikalischen Gründen zumeist als Einzelpunktprüfung verwendet, deren Signale als HF- oder A-Bild verarbeitet werden. Erst später wurden der Linien-Scan (B-Bild) und der Flächen-Scan (C/D-Bild) technisch nutzbar. Der Scan ist dabei eigentlich ein Abrastern, weil die A-Bilder je linien- oder flächenartig als Bild zusammengesetzt und (nach Farben oder Graustufen) skaliert werden (Bild). Damit der Prüfkopf möglichst keiner mechanischen Abnutzung unterliegt, werden die Scans z.B. in der Squirter- oder Tauchbadtechnik ausgeführt. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des Ultraschallprüfkopfes oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.<br>
 
Die Bildgebende Ultraschallprüfung umfasst prinzipiell alle graphischen Darstellungsweisen der Amplitude in Abhängigkeit von der Zeit oder dem Ort. Sie reicht von der einfachen [[HF-Bild]]-Darstellung mittels eines einfachen Oszillographen über das [[A-Bild]] bis hin zum 4d-Bild. Die Ultraschallbilder unterscheiden sich je nach Darstellung in ihrem Aussagegehalt. Dabei kommt dem A-Bild (weniger dem HF-Bild) aufgrund seiner verhältnismäßig leicht zu interpretierenden Darstellung eine besondere Bedeutung zu. Deswegen ist es nicht üblich, diese seit den Anfängen der Ultraschallprüfung bestehende Darstellung von Ultraschallsignalen der Bildgebenden Ultraschallprüfung zuzurechen. Außerdem wird die Ultraschallprüfung aus physikalischen Gründen zumeist als Einzelpunktprüfung verwendet, deren Signale als HF- oder A-Bild verarbeitet werden. Erst später wurden der Linien-Scan (B-Bild) und der Flächen-Scan (C/D-Bild) technisch nutzbar. Der Scan ist dabei eigentlich ein Abrastern, weil die A-Bilder je linien- oder flächenartig als Bild zusammengesetzt und (nach Farben oder Graustufen) skaliert werden (Bild). Damit der Prüfkopf möglichst keiner mechanischen Abnutzung unterliegt, werden die Scans z.B. in der Squirter- oder Tauchbadtechnik ausgeführt. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des Ultraschallprüfkopfes oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.<br>
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Die bildgebende Ultraschallprüfung entspricht der Darstellung von Amplitude oder Signallaufzeit des Ultraschallssignals als Funktion des Ortes und/oder der Zeit. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des [[Ultraschall-Prüfkopf]]es z.B. in der Squirter- oder Tauchbadprüfung oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.   
 
Die bildgebende Ultraschallprüfung entspricht der Darstellung von Amplitude oder Signallaufzeit des Ultraschallssignals als Funktion des Ortes und/oder der Zeit. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des [[Ultraschall-Prüfkopf]]es z.B. in der Squirter- oder Tauchbadprüfung oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.   
  

Version vom 7. Juni 2011, 10:19 Uhr

Bildgebende Ultraschallprüfung

Die Bildgebende Ultraschallprüfung umfasst prinzipiell alle graphischen Darstellungsweisen der Amplitude in Abhängigkeit von der Zeit oder dem Ort. Sie reicht von der einfachen HF-Bild-Darstellung mittels eines einfachen Oszillographen über das A-Bild bis hin zum 4d-Bild. Die Ultraschallbilder unterscheiden sich je nach Darstellung in ihrem Aussagegehalt. Dabei kommt dem A-Bild (weniger dem HF-Bild) aufgrund seiner verhältnismäßig leicht zu interpretierenden Darstellung eine besondere Bedeutung zu. Deswegen ist es nicht üblich, diese seit den Anfängen der Ultraschallprüfung bestehende Darstellung von Ultraschallsignalen der Bildgebenden Ultraschallprüfung zuzurechen. Außerdem wird die Ultraschallprüfung aus physikalischen Gründen zumeist als Einzelpunktprüfung verwendet, deren Signale als HF- oder A-Bild verarbeitet werden. Erst später wurden der Linien-Scan (B-Bild) und der Flächen-Scan (C/D-Bild) technisch nutzbar. Der Scan ist dabei eigentlich ein Abrastern, weil die A-Bilder je linien- oder flächenartig als Bild zusammengesetzt und (nach Farben oder Graustufen) skaliert werden (Bild). Damit der Prüfkopf möglichst keiner mechanischen Abnutzung unterliegt, werden die Scans z.B. in der Squirter- oder Tauchbadtechnik ausgeführt. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des Ultraschallprüfkopfes oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.

Bildgebende Ultraschallprüfung.jpg

Die bildgebende Ultraschallprüfung entspricht der Darstellung von Amplitude oder Signallaufzeit des Ultraschallssignals als Funktion des Ortes und/oder der Zeit. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des Ultraschall-Prüfkopfes z.B. in der Squirter- oder Tauchbadprüfung oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.

Die eigentliche „Bildgebende Ultraschallprüfung“ ist also durch die graphische 2d- oder 3d-Darstellung des Ultraschallsignals gekennzeichnet. Man unterscheidet dabei zwischen


sowie einigen weiteren Darstellungsarten, die für spezielle Fälle entwickelt wurden.

Literaturhinweise

[1] Deutsch, V.; Platte, M.; Vogt, M.: Ultraschallprüfung - Grundlagen und industrielle Anwendungen. Springer Verlag, Berlin Heidelberg (1997), ISBN 3-540-62072-9
[2] Krautkrämer, J.; Krautkrämer, H.: Werkstoffprüfung mit Ultraschall. Springer Verlag, Berlin Heidelberg (1975)
[3] Ahrholdt, M.: Ein System zur automatischen Auswertung von Ultraschall-Messdaten. Cuvillier Verlag ( 2005)