Bruchsicherheitskriterium

Aus Lexikon der Kunststoffprüfung
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Bruchsicherheitskriterium

Die Bruchsicherheit eines Bauteiles (siehe: Bruchverhalten von Kunststoffbauteilen) gilt für den Fall der Sicherheit gegen instabile Rissausbreitung (siehe Riss) als gegeben, wenn das Kriterium

mit

KIC Bruch- oder Risszähigkeit des Werkstoffes

erfüllt ist.

Der Index I weist auf den technisch wichtigsten Fall einer Mode I-Beanspruchung (siehe Bruchmoden) hin, da eine Rissausbreitung senkrecht zur größten Zugspannung für das Auftreten eines Sprödbruches entscheidend ist. Der unter den Bedingungen des ebenen Dehnungszustandes (EDZ) (siehe Ebener Spannungs- und Dehnungszustand) ermittelte geometrieunabhängige Kennwert der Bruchzähigkeit KIC charakterisiert den Werkstoffwiderstand gegen instabile Rissausbreitung. Die Bruchsicherheit eines Bauteiles gilt als gewährleistet, solange der kritische Wert der Bruchzähigkeit nicht überschritten wird (siehe auch: Geometriekriterium).


Literaturhinweise