Justieren: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter Justieren versteht man in der [[Werkstoffprüfung]] das Einstellen oder Abgleichen eines Messgerätes, um systematische [[Messabweichung]]en soweit zu beseitigen, wie es für die vorgesehene Anwendung erforderlich ist. Die Justierung erfordert einen fachmännischen Eingriff, der das Messgerät bleibend verändert. Sie hat das Ziel, minimale [[Messunsicherheit]]en zu gewährleisten.
 
Unter Justieren versteht man in der [[Werkstoffprüfung]] das Einstellen oder Abgleichen eines Messgerätes, um systematische [[Messabweichung]]en soweit zu beseitigen, wie es für die vorgesehene Anwendung erforderlich ist. Die Justierung erfordert einen fachmännischen Eingriff, der das Messgerät bleibend verändert. Sie hat das Ziel, minimale [[Messunsicherheit]]en zu gewährleisten.
  
Beim Justieren wird der [[Messwert]] eines Messgerätes auf den bekannten Wert eines verwendeten Messobjektes eingestellt (z. B. durch Vergleich mit einem Normal oder Etalon). Dabei ist das Messgerät unter vorgeschriebenen oder vereinbarten Referenzbedingungen zu betreiben (äußere Bedingungen wie Temperatur, Feuchte, Lage, Ort usw.).
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Beim Justieren wird der [[Messwert]] eines Messgerätes auf den bekannten Wert eines verwendeten Messobjektes eingestellt (z. B. durch Vergleich mit einem Normal oder Etalon). Dabei ist das Messgerät unter vorgeschriebenen oder vereinbarten Referenzbedingungen zu betreiben (äußere Bedingungen wie Temperatur, [[Normklimate|Feuchte]], Lage, Ort usw.).
  
 
Nach jeder Justierung muss eine erneutes [[Kalibrieren]] stattfinden, weil durch Veränderungen am Messgerät eine vorher durchgeführte Kalibrierung hinfällig wird.
 
Nach jeder Justierung muss eine erneutes [[Kalibrieren]] stattfinden, weil durch Veränderungen am Messgerät eine vorher durchgeführte Kalibrierung hinfällig wird.
 
Die Justierung unterscheidet sich von der Kalibrierung dadurch, dass letztere ohne Eingriff in das Messgerät stattfindet.
 
Die Justierung unterscheidet sich von der Kalibrierung dadurch, dass letztere ohne Eingriff in das Messgerät stattfindet.
In akkreditierten Prüflaboratorien ist im Rahmen der Messmittelüberwachung die Verwendung von kalibrierten Messgeräten vorgeschrieben. Wenn die Kalibrierung durch eine autorisierte Prüfstelle (Landeseichamt, Physikalisch-Technische Bundesanstalt) durchgeführt wird, gilt das Messgerät als kalibriert oder geeicht.
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In akkreditierten Prüflaboratorien ist im Rahmen der Messmittelüberwachung die Verwendung von kalibrierten Messgeräten vorgeschrieben. Wenn die Kalibrierung durch eine autorisierte Prüfstelle (Landeseichamt, Physikalisch-Technische Bundesanstalt) durchgeführt wird, gilt das Messgerät als kalibriert oder geeicht (siehe: [[Eichen]]).
  
 
Beispiel : Justieren einer Waage auf „0“ durch Eingriff in die Mechanik
 
Beispiel : Justieren einer Waage auf „0“ durch Eingriff in die Mechanik

Version vom 13. August 2019, 07:12 Uhr

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Justieren

Unter Justieren versteht man in der Werkstoffprüfung das Einstellen oder Abgleichen eines Messgerätes, um systematische Messabweichungen soweit zu beseitigen, wie es für die vorgesehene Anwendung erforderlich ist. Die Justierung erfordert einen fachmännischen Eingriff, der das Messgerät bleibend verändert. Sie hat das Ziel, minimale Messunsicherheiten zu gewährleisten.

Beim Justieren wird der Messwert eines Messgerätes auf den bekannten Wert eines verwendeten Messobjektes eingestellt (z. B. durch Vergleich mit einem Normal oder Etalon). Dabei ist das Messgerät unter vorgeschriebenen oder vereinbarten Referenzbedingungen zu betreiben (äußere Bedingungen wie Temperatur, Feuchte, Lage, Ort usw.).

Nach jeder Justierung muss eine erneutes Kalibrieren stattfinden, weil durch Veränderungen am Messgerät eine vorher durchgeführte Kalibrierung hinfällig wird. Die Justierung unterscheidet sich von der Kalibrierung dadurch, dass letztere ohne Eingriff in das Messgerät stattfindet. In akkreditierten Prüflaboratorien ist im Rahmen der Messmittelüberwachung die Verwendung von kalibrierten Messgeräten vorgeschrieben. Wenn die Kalibrierung durch eine autorisierte Prüfstelle (Landeseichamt, Physikalisch-Technische Bundesanstalt) durchgeführt wird, gilt das Messgerät als kalibriert oder geeicht (siehe: Eichen).

Beispiel : Justieren einer Waage auf „0“ durch Eingriff in die Mechanik


Literaturhinweis

  • DIN 1319: Grundlagen der Messtechnik
Teil 1 (1995-01): Grundbegriffe
Teil 2 (2005-10): Begriffe für Messmittel
Teil 3 (1996-05): Auswertung von Messungen einer einzelnen Messgröße, Messunsicherheit
Teil 4 (1999-02): Auswertung von Messungen, Messunsicherheit