Konventionelle Härteprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Literaturhinweise'''
 
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* Grellmann, W., [[Seidler,_Sabine|Seidler, S.]] (Hrsg.): Kunststoffprüfung. Carl Hanser Verlag, München (2015) 3. Auflage S. 193‒203 (ISBN 978-3-446-44350-1; siehe [[AMK-Büchersammlung]] unter A 18)
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* [[Grellmann,_Wolfgang|Grellmann, W.]], [[Seidler,_Sabine|Seidler, S.]] (Hrsg.): Kunststoffprüfung. Carl Hanser Verlag, München (2015) 3. Auflage S. 193‒203 (ISBN 978-3-446-44350-1; siehe [[AMK-Büchersammlung]] unter A 18)
  
 
[[Kategorie:Härte]]
 
[[Kategorie:Härte]]

Version vom 13. August 2019, 07:26 Uhr

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Konventionelle Härteprüfung

Unter einem konventionellen Härteprüfverfahren (siehe Härte) versteht man in der Kunststoffprüfung alle diejenigen Verfahren bei denen die Ermittlung von Kennwerten mit Gerätesystemen erfolgen, die über keine Instrumentierung verfügen, d. h. eine elektronische Aufzeichnung des Kraft- und Deformationsverhaltens (Eindringtiefe, Durchbiegung, Verlängerung) während der Beanspruchung eines Prüfkörpers technisch nicht möglich ist. Aus diesem Grund wird bei diesen Härteprüfverfahren in der Regel nur ein Kennwert ausgegeben, der gegebenenfalls um den Nachgiebigkeitswert (siehe: Zugversuch Nachgiebigkeit) des Prüfsystems korrigiert wird.

Im Rahmen dieses Online-Lexikons sind die folgenden konventionellen Härteprüfverfahren der Kunststoffprüfung ausführlicher beschrieben:

Werden die Prüflast und die Eindringtiefe während der Beanspruchung kontinuierlich und simultan erfasst, dann spricht man von der instrumentierten Härteprüfung oder auch der registrierenden Härteprüfung.


Literaturhinweise