Bildgebende Ultraschallprüfung: Unterschied zwischen den Versionen

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Bildgebende Ultraschallprüfung
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'''Bildgebende Ultraschallprüfung'''
  
 
Die bildgebende Ultraschallprüfung entspricht der Darstellung von Amplitude oder Signallaufzeit des Ultraschallssignals als Funktion des Orts und/oder der Zeit. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des Ultraschallprüfkopfes z.B. in der Squirter- oder Tauchbadprüfung oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.   
 
Die bildgebende Ultraschallprüfung entspricht der Darstellung von Amplitude oder Signallaufzeit des Ultraschallssignals als Funktion des Orts und/oder der Zeit. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des Ultraschallprüfkopfes z.B. in der Squirter- oder Tauchbadprüfung oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.   

Version vom 11. Juli 2010, 11:05 Uhr

Bildgebende Ultraschallprüfung

Die bildgebende Ultraschallprüfung entspricht der Darstellung von Amplitude oder Signallaufzeit des Ultraschallssignals als Funktion des Orts und/oder der Zeit. Die messtechnische Grundvoraussetzung ist demzufolge ein aktiver Scannprozess des Ultraschallprüfkopfes z.B. in der Squirter- oder Tauchbadprüfung oder des Ultraschallbündels bei der Phased-Array-Technik sowie das passive Scannen, bei dem sich das Prüfstück unter einem Ultraschallprüffeld bewegt. Durch diese Art der Messung werden die HF-Signale in Abhängigkeit vom Ort und der Zeit registriert und bezüglich der Signallaufzeit und/oder der Amplitude bzw. Dämpfung ausgewertet.

Die eigentliche „Bildgebende Ultraschallprüfung“ ist also durch die graphische 2d- oder 3d-Darstellung des Ultraschallsignals gekennzeichnet. Man unterscheidet dabei zwischen

   HF-Bild,
   A-Bild,
   B-Bild,
   C-Bild, 
   D-Bild  


sowie einigen weiteren Darstellungsarten, die für spezielle Fälle entwickelt wurden.