Auflösung Materialprüfmaschine: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lexikon der Kunststoffprüfung
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „{{PSM_Infobox}} <span style="font-size:1.2em;font-weight:bold;">Auflösung Materialprüfmaschine</span> Die Auflösung ist die kleinste feststellbare Änderung …“)
 
 
(2 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
 
{{PSM_Infobox}}
 
{{PSM_Infobox}}
<span style="font-size:1.2em;font-weight:bold;">Auflösung Materialprüfmaschine</span>  
+
<span style="font-size:1.2em;font-weight:bold;">Auflösung</span>
 +
__FORCETOC__
 +
==Grundannahme==
 +
Die Auflösung ist die kleinste feststellbare Änderung eines gemessenen Parameters, z. B. der Kraft oder der Längenänderung von Kraftmessdosen (siehe: [[Elektro-Mechanischer Kraftaufnehmer]] und [[Piezoelektrischer Kraftaufnehmer]]) oder Dehnungsaufnehmern (siehe auch: [[Zugversuch#Zugversuch.2C_Wegmesstechnik|Zugversuch, Wegmesstechnik]]).
  
Die Auflösung ist die kleinste feststellbare Änderung eines gemessenen Parameters. Wenn eine [[Materialprüfmaschine|Prüfmaschine]] zum Beispiel eine Auflösung von 0,1 N hat und eine durchgeführte Prüfung als Spitzenlast 100 N anzeigt, wäre der zweithöchste Belastungswert 99,9 N. Es kann kein [[Messwert]] zwischen 100 N und 99,9 N liegen.
+
==Beispiel Universalprüfmaschine==
 +
Wenn eine [[Materialprüfmaschine|Universalprüfmaschine]] mit spezieller Kraftmessdose zum Beispiel eine Auflösung der Kraft von 0,1 N besitzt und eine durchgeführte Prüfung als Spitzenlast 100 N anzeigt, wäre der zweithöchste Belastungswert also 99,9 N oder der nächst höhere 100,1 N. Es kann demzufolge kein [[Messwert]] zwischen 100 N und 99,9 N bzw. 100,0 und 100,1 liegen [1].  
  
Die Auflösung wird durch die technischen Möglichkeiten des Messwertaufnehmers und seiner Elektronik bestimmt und nicht durch die Anzahl der Dezimalstellen auf der Anzeige. Bei dem Beispielsystem bedeutet das: auch wenn auf der Anzeige 100,00 N steht, bleibt die Auflösung dieselbe, nämlich 0,1 N.
+
==Randbedingungen der Auflösung==
 +
Die Auflösung wird durch die technischen Möglichkeiten (Spezifikation) des Messwertaufnehmers und seiner Elektronik bestimmt und '''nicht durch die Anzahl der Dezimalstellen''' auf der Anzeige. Bei dem oben aufgeführten Beispiel bedeutet das: auch wenn auf der Anzeige 100,00 N steht, bleibt die Auflösung dieselbe, nämlich 0,1 N und nicht 0,01 N.
  
Für mechanische Prüfungen muss daher unbedingt sichergestellt werden, dass sowohl die [[Messgenauigkeit]] als auch die Auflösung so gewählt sind, dass sie aussagekräftigen Daten aus Ihren Tests erhalten.
+
Für mechanische Prüfungen (siehe auch: [[Prüfen]]) muss daher unbedingt sichergestellt werden, dass sowohl die [[Genauigkeitsklasse|Genauigkeit]] als auch die Auflösung so gewählt sind, dass aussagekräftige Daten aus den Versuchen erhalten werden. Dies betrifft analog, codiert digital oder inkremental arbeitende Prüfgeräte, mit denen Winkel- oder Längenänderungen von einem festen oder relativen Bezugspunkt gemessen werden können [2].
  
 +
==Siehe auch==
 +
*[[Auflösung Laserextensometer-Gerätesysteme]]
 +
*[[Auflösungsvermögen Mikroskop]]
 +
*[[Messunsicherheit]]
 +
*[[Genauigkeitsklasse]]
 +
*[[Prüfung von Verbundwerkstoffen – Anforderungen an Materialprüfmaschinen]]
  
'''Literaturhinweis'''
 
  
* Instron® Technische Informationen 02/2009
+
'''Literaturhinweise'''
 +
 
 +
{|
 +
|-valign="top"
 +
|[1]
 +
|Instron® Technische Informationen 02/2009
 +
|-valign="top"
 +
|[2]
 +
|Schrüfer, E.: Elektrische Messtechnik. Carl Hanser Verlag, München, 9. Auflage (2007), (ISBN 978-3-446-40904-0)
 +
|}
  
 
[[Kategorie:Mess- und Prüftechnik]]
 
[[Kategorie:Mess- und Prüftechnik]]

Aktuelle Version vom 30. September 2024, 12:12 Uhr

Ein Service der
Logo psm.jpg
Polymer Service GmbH Merseburg
Tel.: +49 3461 30889-50
E-Mail: info@psm-merseburg.de
Web: https://www.psm-merseburg.de
Unser Weiterbildungsangebot:
https://www.psm-merseburg.de/weiterbildung
PSM bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Polymer Service Merseburg

Auflösung

Grundannahme

Die Auflösung ist die kleinste feststellbare Änderung eines gemessenen Parameters, z. B. der Kraft oder der Längenänderung von Kraftmessdosen (siehe: Elektro-Mechanischer Kraftaufnehmer und Piezoelektrischer Kraftaufnehmer) oder Dehnungsaufnehmern (siehe auch: Zugversuch, Wegmesstechnik).

Beispiel Universalprüfmaschine

Wenn eine Universalprüfmaschine mit spezieller Kraftmessdose zum Beispiel eine Auflösung der Kraft von 0,1 N besitzt und eine durchgeführte Prüfung als Spitzenlast 100 N anzeigt, wäre der zweithöchste Belastungswert also 99,9 N oder der nächst höhere 100,1 N. Es kann demzufolge kein Messwert zwischen 100 N und 99,9 N bzw. 100,0 und 100,1 liegen [1].

Randbedingungen der Auflösung

Die Auflösung wird durch die technischen Möglichkeiten (Spezifikation) des Messwertaufnehmers und seiner Elektronik bestimmt und nicht durch die Anzahl der Dezimalstellen auf der Anzeige. Bei dem oben aufgeführten Beispiel bedeutet das: auch wenn auf der Anzeige 100,00 N steht, bleibt die Auflösung dieselbe, nämlich 0,1 N und nicht 0,01 N.

Für mechanische Prüfungen (siehe auch: Prüfen) muss daher unbedingt sichergestellt werden, dass sowohl die Genauigkeit als auch die Auflösung so gewählt sind, dass aussagekräftige Daten aus den Versuchen erhalten werden. Dies betrifft analog, codiert digital oder inkremental arbeitende Prüfgeräte, mit denen Winkel- oder Längenänderungen von einem festen oder relativen Bezugspunkt gemessen werden können [2].

Siehe auch


Literaturhinweise

[1] Instron® Technische Informationen 02/2009
[2] Schrüfer, E.: Elektrische Messtechnik. Carl Hanser Verlag, München, 9. Auflage (2007), (ISBN 978-3-446-40904-0)