Auflösung Materialprüfmaschine: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Lexikon der Kunststoffprüfung
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Die Auflösung ist die kleinste feststellbare Änderung eines gemessenen Parameters, z. B. der Kraft oder der Längenänderung von Kraftmessdosen (siehe: [[Elektro-Mechanischer Kraftaufnehmer]] und [[Piezoelektrischer Kraftaufnehmer]]) oder Dehnungsaufnehmern (siehe auch: [[Zugversuch#Zugversuch.2C_Wegmesstechnik|Zugversuch, Wegmesstechnik]]).
  
Die Auflösung ist die kleinste feststellbare Änderung eines gemessenen Parameters, z. B. der Kraft oder der Längenänderung von Kraftmessdosen (siehe: [[Elektro-Mechanischer Kraftaufnehmer]] und [[Piezoelektrischer Kraftaufnehmer]]) oder Dehnungsaufnehmern (siehe auch: [[Zugversuch#Zugversuch.2C_Wegmesstechnik|Zugversuch, Wegmesstechnik]]). Wenn eine [[Materialprüfmaschine|Universalprüfmaschine]] mit spezieller Kraftmessdose zum Beispiel eine Auflösung der Kraft von 0,1 N besitzt und eine durchgeführte Prüfung als Spitzenlast 100 N anzeigt, wäre der zweithöchste Belastungswert also 99,9 N oder der nächst höhere 100,1 N. Es kann demzufolge kein [[Messwert]] zwischen 100 N und 99,9 N bzw. 100,0 und 100,1 liegen [1].  
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==Beispiel Universalprüfmaschine==
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Wenn eine [[Materialprüfmaschine|Universalprüfmaschine]] mit spezieller Kraftmessdose zum Beispiel eine Auflösung der Kraft von 0,1 N besitzt und eine durchgeführte Prüfung als Spitzenlast 100 N anzeigt, wäre der zweithöchste Belastungswert also 99,9 N oder der nächst höhere 100,1 N. Es kann demzufolge kein [[Messwert]] zwischen 100 N und 99,9 N bzw. 100,0 und 100,1 liegen [1].  
  
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==Randbedingungen der Auflösung==
 
Die Auflösung wird durch die technischen Möglichkeiten (Spezifikation) des Messwertaufnehmers und seiner Elektronik bestimmt und '''nicht durch die Anzahl der Dezimalstellen''' auf der Anzeige. Bei dem oben aufgeführten Beispiel bedeutet das: auch wenn auf der Anzeige 100,00 N steht, bleibt die Auflösung dieselbe, nämlich 0,1 N und nicht 0,01 N.
 
Die Auflösung wird durch die technischen Möglichkeiten (Spezifikation) des Messwertaufnehmers und seiner Elektronik bestimmt und '''nicht durch die Anzahl der Dezimalstellen''' auf der Anzeige. Bei dem oben aufgeführten Beispiel bedeutet das: auch wenn auf der Anzeige 100,00 N steht, bleibt die Auflösung dieselbe, nämlich 0,1 N und nicht 0,01 N.
  
 
Für mechanische Prüfungen (siehe auch: [[Prüfen]]) muss daher unbedingt sichergestellt werden, dass sowohl die [[Genauigkeitsklasse|Genauigkeit]] als auch die Auflösung so gewählt sind, dass aussagekräftige Daten aus den Versuchen erhalten werden. Dies betrifft analog, codiert digital oder inkremental arbeitende Prüfgeräte, mit denen Winkel- oder Längenänderungen von einem festen oder relativen Bezugspunkt gemessen werden können [2].
 
Für mechanische Prüfungen (siehe auch: [[Prüfen]]) muss daher unbedingt sichergestellt werden, dass sowohl die [[Genauigkeitsklasse|Genauigkeit]] als auch die Auflösung so gewählt sind, dass aussagekräftige Daten aus den Versuchen erhalten werden. Dies betrifft analog, codiert digital oder inkremental arbeitende Prüfgeräte, mit denen Winkel- oder Längenänderungen von einem festen oder relativen Bezugspunkt gemessen werden können [2].
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==Siehe auch==
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*[[Auflösung Laserextensometer-Gerätesysteme]]
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*[[Auflösungsvermögen Mikroskop]]
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*[[Messunsicherheit]]
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*[[Genauigkeitsklasse]]
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*[[Prüfung von Verbundwerkstoffen – Anforderungen an Materialprüfmaschinen]]
  
  

Aktuelle Version vom 30. September 2024, 12:12 Uhr

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Auflösung

Grundannahme

Die Auflösung ist die kleinste feststellbare Änderung eines gemessenen Parameters, z. B. der Kraft oder der Längenänderung von Kraftmessdosen (siehe: Elektro-Mechanischer Kraftaufnehmer und Piezoelektrischer Kraftaufnehmer) oder Dehnungsaufnehmern (siehe auch: Zugversuch, Wegmesstechnik).

Beispiel Universalprüfmaschine

Wenn eine Universalprüfmaschine mit spezieller Kraftmessdose zum Beispiel eine Auflösung der Kraft von 0,1 N besitzt und eine durchgeführte Prüfung als Spitzenlast 100 N anzeigt, wäre der zweithöchste Belastungswert also 99,9 N oder der nächst höhere 100,1 N. Es kann demzufolge kein Messwert zwischen 100 N und 99,9 N bzw. 100,0 und 100,1 liegen [1].

Randbedingungen der Auflösung

Die Auflösung wird durch die technischen Möglichkeiten (Spezifikation) des Messwertaufnehmers und seiner Elektronik bestimmt und nicht durch die Anzahl der Dezimalstellen auf der Anzeige. Bei dem oben aufgeführten Beispiel bedeutet das: auch wenn auf der Anzeige 100,00 N steht, bleibt die Auflösung dieselbe, nämlich 0,1 N und nicht 0,01 N.

Für mechanische Prüfungen (siehe auch: Prüfen) muss daher unbedingt sichergestellt werden, dass sowohl die Genauigkeit als auch die Auflösung so gewählt sind, dass aussagekräftige Daten aus den Versuchen erhalten werden. Dies betrifft analog, codiert digital oder inkremental arbeitende Prüfgeräte, mit denen Winkel- oder Längenänderungen von einem festen oder relativen Bezugspunkt gemessen werden können [2].

Siehe auch


Literaturhinweise

[1] Instron® Technische Informationen 02/2009
[2] Schrüfer, E.: Elektrische Messtechnik. Carl Hanser Verlag, München, 9. Auflage (2007), (ISBN 978-3-446-40904-0)