Konventionelle Härteprüfung

Aus Lexikon der Kunststoffprüfung
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Konventionelle Härteprüfung

Begriffsbestimmung

Unter einem konventionellen Härteprüfverfahren (siehe Härte) versteht man in der Kunststoffprüfung alle diejenigen Verfahren bei denen die Ermittlung von Kennwerten mit Gerätesystemen erfolgen, die über keine Instrumentierung verfügen, d. h. eine elektronische Aufzeichnung des Kraft- und Deformationsverhaltens (Eindringtiefe, Durchbiegung, Verlängerung) während der Beanspruchung eines Prüfkörpers technisch nicht möglich ist. Aus diesem Grund wird bei diesen Härteprüfverfahren in der Regel nur ein Kennwert ausgegeben, der gegebenenfalls um den Nachgiebigkeitswert (siehe: Zugversuch Nachgiebigkeit) des Prüfsystems korrigiert wird.

Konventionelle Härteprüfverfahren

Im Rahmen dieses Online-Lexikons sind die folgenden konventionellen Härteprüfverfahren der Kunststoffprüfung ausführlicher beschrieben:

Werden die Prüflast und die Eindringtiefe während der Beanspruchung kontinuierlich und simultan erfasst, dann spricht man von der instrumentierten Härteprüfung oder auch der registrierenden Härteprüfung.

Siehe auch


Literaturhinweise