Messwertgenauigkeit

Aus Lexikon der Kunststoffprüfung
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Messwertgenauigkeit

Die Differenz zwischen einem gemessenen Wert eines Signals und dem „tatsächlichen“ Wert wird als Genauigkeit bezeichnet. Sie gibt die Fehlerrate oder Unsicherheit einer Messung im Vergleich zu einem absoluten Standard an. Wenn eine Materialprüfmaschine zum Beispiel eine Kraftmessgenauigkeit von ± 1 % des Messwertes hat und eine durchgeführte Prüfung als Spitzenlast 100 N anzeigt, beträgt die Fehlerrate oder Messwertgenauigkeit ± 1 N und die „tatsächliche“ Spitzenlast kann irgendwo zwischen 99 und 101 N liegen.

Bei vielen Mess- und Prüfgeräten wird die Messwertgenauigkeit als Prozentsatz der Nennkraft angegeben. Diese Angabe unterscheidet sich erheblich von der Genauigkeit als Prozentsatz des Messwertes. Alle Genauigkeitsangaben müssen als Prozentwert des Messwerts und nicht der Nennkraft ausgedrückt werden. Wenn das Beispiel mit der Spitzenlast von 100 N mit einem 1.000-N-Kraftaufnehmer und einer Genauigkeit von 1 % der Nennkraft durchgeführt worden wäre, wäre der Fehler ± 10 N. Da die Genauigkeit jedoch 1 % des Messwerts ist, ist die Fehlerrate nur noch ± 1 N und somit zehnmal besser.


Literaturhinweis

  • Instron® Technische Informationen 02/2009