Justieren: Unterschied zwischen den Versionen
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− | Beim Justieren wird der [[Messwert]] eines Messgerätes auf den bekannten Wert eines verwendeten Messobjektes eingestellt (z. B. durch Vergleich mit einem Normal oder Etalon). Dabei ist das Messgerät unter vorgeschriebenen oder vereinbarten Referenzbedingungen zu betreiben (äußere Bedingungen wie Temperatur, Feuchte, Lage, Ort usw.). | + | Beim Justieren wird der [[Messwert]] eines Messgerätes auf den bekannten Wert eines verwendeten Messobjektes eingestellt (z. B. durch Vergleich mit einem Normal oder Etalon). Dabei ist das Messgerät unter vorgeschriebenen oder vereinbarten Referenzbedingungen zu betreiben (äußere Bedingungen wie Temperatur, [[Normklimate|Feuchte]], Lage, Ort usw.). |
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Die Justierung unterscheidet sich von der Kalibrierung dadurch, dass letztere ohne Eingriff in das Messgerät stattfindet. | Die Justierung unterscheidet sich von der Kalibrierung dadurch, dass letztere ohne Eingriff in das Messgerät stattfindet. | ||
− | In akkreditierten Prüflaboratorien ist im Rahmen der Messmittelüberwachung die Verwendung von kalibrierten Messgeräten vorgeschrieben. Wenn die Kalibrierung durch eine autorisierte Prüfstelle (Landeseichamt, Physikalisch-Technische Bundesanstalt) durchgeführt wird, gilt das Messgerät als kalibriert oder geeicht. | + | In akkreditierten Prüflaboratorien ist im Rahmen der Messmittelüberwachung die Verwendung von kalibrierten Messgeräten vorgeschrieben. Wenn die Kalibrierung durch eine autorisierte Prüfstelle (Landeseichamt, Physikalisch-Technische Bundesanstalt) durchgeführt wird, gilt das Messgerät als kalibriert oder geeicht (siehe: [[Eichen]]). |
Beispiel : Justieren einer Waage auf „0“ durch Eingriff in die Mechanik | Beispiel : Justieren einer Waage auf „0“ durch Eingriff in die Mechanik | ||
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+ | *[[Eichen]] | ||
+ | *[[Kalibrieren]] | ||
+ | *[[Messen]] | ||
+ | *[[Messabweichung]] | ||
+ | *[[Messunsicherheit]] | ||
+ | *[[Prüfen]] | ||
Aktuelle Version vom 22. Oktober 2024, 14:06 Uhr
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Justieren
Unter Justieren versteht man in der Werkstoffprüfung das Einstellen oder Abgleichen eines Messgerätes, um systematische Messabweichungen soweit zu beseitigen, wie es für die vorgesehene Anwendung erforderlich ist. Die Justierung erfordert einen fachmännischen Eingriff, der das Messgerät bleibend verändert. Sie hat das Ziel, minimale Messunsicherheiten zu gewährleisten.
Beim Justieren wird der Messwert eines Messgerätes auf den bekannten Wert eines verwendeten Messobjektes eingestellt (z. B. durch Vergleich mit einem Normal oder Etalon). Dabei ist das Messgerät unter vorgeschriebenen oder vereinbarten Referenzbedingungen zu betreiben (äußere Bedingungen wie Temperatur, Feuchte, Lage, Ort usw.).
Nach jeder Justierung muss ein erneutes Kalibrieren stattfinden, weil durch Veränderungen am Messgerät eine vorher durchgeführte Kalibrierung hinfällig wird. Die Justierung unterscheidet sich von der Kalibrierung dadurch, dass letztere ohne Eingriff in das Messgerät stattfindet. In akkreditierten Prüflaboratorien ist im Rahmen der Messmittelüberwachung die Verwendung von kalibrierten Messgeräten vorgeschrieben. Wenn die Kalibrierung durch eine autorisierte Prüfstelle (Landeseichamt, Physikalisch-Technische Bundesanstalt) durchgeführt wird, gilt das Messgerät als kalibriert oder geeicht (siehe: Eichen).
Beispiel : Justieren einer Waage auf „0“ durch Eingriff in die Mechanik
Siehe auch
Literaturhinweis
- DIN 1319: Grundlagen der Messtechnik
- Teil 1 (1995-01): Grundbegriffe
- Teil 2 (2005-10): Begriffe für Messmittel
- Teil 3 (1996-05): Auswertung von Messungen einer einzelnen Messgröße, Messunsicherheit
- Teil 4 (1999-02): Auswertung von Messungen, Messunsicherheit