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Eine wesentliche gesetzliche Grundlage für die [[Werkstoffprüfung]] ist das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz, Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte - ProdHaftG) vom 15.12.1989 (BGBl./S. 2198). Im § 3 dieses Gesetzes ist der Begriff „Fehler“ wie folgt definiert:
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* Auswahl anwendungsbezogener relevanter und aussagefähiger Prüfverfahren und -methoden
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* Prüfgerechte bzw. prüffreundlichen Konstruktion und Fertigung
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* Prüfen mit vereinbarten, möglichst aussagekräftigen Verfahren
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* Bewertung der Prüfergebnisse bezüglich des bestimmungsgemäßen Gebrauchs
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* Produkt- und Prozessbeobachtung, [[Schadensanalyse|präventive Fehlerverhütung]] und falls erforderlich [[Schadensanalyse|Schadensfallanalyse]] (siehe auch: [[Schadensanalyse_VDI_Richtlinie_3822|Schadensanalyse an Kunststoffprodukten, VDI-Richtlinie 3822]]).
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'''Literaturhinweise:'''
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*Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz : [http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodhaftg/gesamt.pdf Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG)] In: Gesetze/Verordnungen. abgerufen am 13.01.2017.
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* DIN EN ISO 9000 (2015-11): Qualitätsmanagementsysteme – Grundlagen und Begriffe
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* Grellmann, W., [[Seidler,_Sabine|Seidler, S.]] (Hrsg.): Kunststoffprüfung. Carl Hanser Verlag, München (2015) 3. Auflage, S. 10/11 (ISBN 978-3-446-44350-1; siehe [[AMK-Büchersammlung]] unter A 18)
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[[Kategorie:Mess- und Prüftechnik]]

Version vom 14. August 2017, 10:40 Uhr

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Fehler – Produktfehler

Eine wesentliche gesetzliche Grundlage für die Werkstoffprüfung ist das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz, Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte - ProdHaftG) vom 15.12.1989 (BGBl./S. 2198). Im § 3 dieses Gesetzes ist der Begriff „Fehler“ wie folgt definiert:

Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere

a) seiner Darbietung,
b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann
c) des Zeitpunktes, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,

berechtigterweise erwartete werden kann.

Nach DIN EN ISO 9000 ist ein Fehler durch eine Nichtkonformität, d. h. Nichterfüllung festgelegter Forderungen, definiert. Für die Werkstoff- bzw. Kunststoffprüfung ergeben sich aus dem Produkthaftungsgesetz folgende erforderlichen Maßnahmen:


Literaturhinweise: