Fehler

Aus Lexikon der Kunststoffprüfung
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Fehler – Produktfehler

Eine wesentliche gesetzliche Grundlage für die Werkstoffprüfung ist das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz, Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte – ProdHaftG) vom 15.12.1989 (BGBl./S. 2198). Im § 3 dieses Gesetzes ist der Begriff „Fehler“ wie folgt definiert:

Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere

a) seiner Darbietung,
b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann
c) des Zeitpunktes, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,

berechtigterweise erwartete werden kann.

Nach DIN EN ISO 9000 ist ein Fehler durch eine Nichtkonformität, d. h. Nichterfüllung festgelegter Forderungen, definiert. Für die Werkstoff- bzw. Kunststoffprüfung ergeben sich aus dem Produkthaftungsgesetz folgende erforderlichen Maßnahmen:


Literaturhinweise: