IKBV Probenlängenmethode: Unterschied zwischen den Versionen
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Mit dieser Methode werden unterschiedliche Rissverlängerungen Δa dadurch erzielt, dass die [[Prüfkörper]], deren Länge l gleich der Stützweite s ([[Auflagerabstand]]) plus einem gewissen Übermaß von 0,1 bis 0,2 mm ist, durch die Auflager hindurchgezogen werden. Je größer das Übermaß ist, um so später wird der [[Prüfkörper]] zwischen den Widerlagern durchgezogen und um so größer sollte das erzielte Δa sein. | Mit dieser Methode werden unterschiedliche Rissverlängerungen Δa dadurch erzielt, dass die [[Prüfkörper]], deren Länge l gleich der Stützweite s ([[Auflagerabstand]]) plus einem gewissen Übermaß von 0,1 bis 0,2 mm ist, durch die Auflager hindurchgezogen werden. Je größer das Übermaß ist, um so später wird der [[Prüfkörper]] zwischen den Widerlagern durchgezogen und um so größer sollte das erzielte Δa sein. | ||
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Aktuelle Version vom 22. Oktober 2024, 12:35 Uhr
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IKBV-Probenlängenmethode
Die IKBV-Probenlängenmethode stellt eine experimentelle Methode zur Aufnahme von Risswiderstands(R)-Kurven bei dynamischer (schlagartiger) Beanspruchung z. B. in instrumentierten Kerbschlagbiegeversuchen dar (siehe auch: Schlagbeanspruchung Pendelschlagwerk).
Mit dieser Methode werden unterschiedliche Rissverlängerungen Δa dadurch erzielt, dass die Prüfkörper, deren Länge l gleich der Stützweite s (Auflagerabstand) plus einem gewissen Übermaß von 0,1 bis 0,2 mm ist, durch die Auflager hindurchgezogen werden. Je größer das Übermaß ist, um so später wird der Prüfkörper zwischen den Widerlagern durchgezogen und um so größer sollte das erzielte Δa sein.
Siehe auch
- Risswiderstandskurve – Experimentelle Methoden
- Instrumentierter Kerbschlagbiegeversuch
- MPK-Prozedur MPK-IKBV
Literaturhinweise
- Sunderland, P., Kausch, H. H.: The Application of Fracture Mechanics to the Impact Behaviour of Rubber-toughned Polyamids. Makromol. Chem. Macromol. Symp. 16 (1988) 365−378
- Licht, F.: Bruchmechanische Untersuchungen an Gusspolyamid. Ingenieurbeleg TH Merseburg 1990 (siehe AMK-Büchersammlung unter B 3-48)